Stiften hilft, gibt Sinn und ist einfach

Sie wollen die Arbeit für die betroffenen Familien unterstützen? Die Begleitung der Betroffenen langfristig absichern? Und Sie denken an eine nachhaltige, bleibende Unterstützung?

Wir beraten Sie gerne persönlich über die für Sie optimale Form der Zuwendung an die Stiftung Verwaiste Eltern (Spende, Zustiftung etc.). Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Zustiftung dauerhaft mit Ihrem Namen verbunden werden.

Zuwendungen zu Stiftungen werden steuerlich gefördert. Spenden an unsere Stiftung können bis zur Höhe von 20 Prozent der Jahreseinkünfte als Sonderausgaben angesetzt werden. Zustiftungen, also Zuwendungen in den dauerhaften Vermögensstock der Stiftung, können bis zur Höhe von einer Million Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu zwei Millionen Euro) steuerlich geltend gemacht werden.

Für weitere Information empfehlen wir diesen Link.

Für Zuwendungen bis 200 € gilt Ihr Überweisungsträger als Bestätigung. Für eingegangene Zuwendungen über 200 € erhalten Sie vom Treuhänder, der Deutschen Stiftungsagentur, eine Zuwendungsbestätigung.

Bei Fragen zur Stiftung wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Wir vereinbaren gerne einen individuellen Gesprächstermin.

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